I. Vertragsschluss
1. Die Darstellung und Anzeige von Terminen zur Buchung auf dieser Webseite stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags auf Buchung der gewünschten Leistung zu einem bestimmten Termin abzugeben.
2. Ihre Anmeldung gilt als angenommen, wenn Sie von uns eine Anmeldebestätigung per E-Mail oder für den Fall, dass eine E-Mail Adresse nicht angegeben ist, auf dem Postweg erhalten. Bitte stellen Sie sicher, dass dem Veranstalter eine aktuelle E-Mailadresse zur Verfügung steht.
II. Seminargebühren und Fälligkeit
1. Eine Anzahlung in Höhe von 50% der Kursgebühr wird 7 Tage nach Erhalt Anmeldebestätigung fällig. Die zweiten 50% sind bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.
2. Erfolgen Seminaranmeldungen kurzfristig, d.h. kürzer als 14 Tage vor Seminarbeginn, ist die Seminargebühr am Veranstaltungstag fällig.
3. Eine automatische Zahlungsbestätigung unsererseits erfolgt nicht. Sie können sich jedoch jederzeit schriftlich über eingegangene Zahlungen erkundigen.
III. Stornierung und Umbuchung
1. Eine Stornierung kann jederzeit erfolgen, spätestens aber 21 Tage vor Seminarbeginn. Die Stornoerklärung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Stornierungen entgegen nehmen.
2. Bei Stornierungen bis 21 Tage fällt die Seminargebühr zu 50% an. Nach diesem Zeitpunkt fällt vorbehaltlich Punkt III.6. die volle Seminargebühr an.
3. Anstelle einer Stornierung besteht für Sie auch die Möglichkeit, einen zahlenden Ersatzteilnehmer zum Seminar zu benennen (mindestens ein Tag vor Kursbeginn). Der Ersatzteilnehmer hat den vollen Seminarpreis zu zahlen und darf sich nicht vorher bereits als Teilnehmer dieses Kurses angemeldet haben bzw. durch Umbuchung in diesen Kurs tauschen. Wird von Ihnen ein zahlender Ersatzteilnehmer benannt, erstatten wir Ihnen auch die Anzahlung. Bis zur vollständigen Entrichtung der Kursgebühr durch den Ersatzteilnehmer haftet der Teilnehmer in Höhe der Teilnahmegebühr abzüglich der bereits gezahlten Mittel durch ihn oder den Ersatzteilnehmer. Die wirksame Benennung eines Ersatzteilnehmers steht unter dem Vorbehalt des Einverständnisses des Veranstalters. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
4. Sagen Sie weder rechtzeitig ab oder benennen Sie nicht einen zahlenden Ersatzteilnehmer, wird die komplette Seminargebühr fällig.
5. Erscheint der Teilnehmer nicht pünktlich zu Kursbeginn oder kann nicht kontinuierlich teilnehmen (Krankheit, Verspätung, andere Gründe), erfolgt kein finanzieller oder sonstiger Ausgleich durch den Veranstalter. Für körperliche Einschränkungen des Teilnehmers, die die Teilnahme am Kurs erschweren, erfolgt keine Erstattung durch den Veranstalter.
6. Kann ein Seminarteilnehmer nicht an dem Kurs teilnehmen und möchte stattdessen an dem gleichen Kurs zu einem anderen Termin teilnehmen, so berechnen wir für die Umbuchung 10% der Kursgebühr. Bei wiederholter Umbuchung fallen erneut 10% als Bearbeitungsgebühr an. Eine Umbuchung ist nur innerhalb eines Jahres nach Beginn des ursprünglich gebuchten Kurses möglich. Die Anzahlung wird abzüglich der Umbuchungsgebühr auf das neu gebuchte Seminar angerechnet.
Hinweis: Wir raten zu einer Kursrücktrittsversicherung.
IV. Absage von Seminaren durch den Veranstalter
1. Wird der gebuchte Kurs vom Veranstalter storniert (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krankheit oder persönliche Gründe), wird die gezahlte Kursgebühr vollständig erstattet. Der Veranstalter setzt die Kursteilnehmer bei Stornierung seinerseits unverzüglich schriftlich oder in Textform davon in Kenntnis.
V. Haftung und Haftungsansprüche
1. Die durch den Veranstalter gehaltenen und für den Reitbetrieb und Schulbetrieb eingesetzten Pferde und Ponys sind Nutztiere im Sinne des § 833 I 2 BGB.
2. Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
3. In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Punkt V.4. nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
4. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und – aus-schlüssen unberührt.
5. Mitgebrachte Wertgegenstände sind bei sich zu führen. Der Veranstalter verwahrt Wertgegenstände nicht und haftet insoweit nicht für deren Verlust.
Hinweis: Empfohlen sei der Abschluss einer privaten Unfallversicherung.
VI. Verhalten der Teilnehmer während des Kursablaufes
1. Stört ein Teilnehmer nachhaltig den Kursablauf und stellt er sein störendes Verhalten auch nach Ermahnung nicht ein, kann er vom Veranstalter vom Kurs ausgeschlossen werden ohne Anrecht auf Ersatzleistungen/Erstattungen.
2. Das Filmen und fotografieren von Seminarinhalten ist nicht gestattet. Sonderregelungen können Kursintern besprochen werden.
3. Der Veranstalter weist auf die Risiken im Umgang mit Pferden hin. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten, Sicherheitshinweise zu beachten und einzuhalten.
Hinweis: Das Tragen von geeigneter Kleidung ist zu empfehlen.
VII. Fremdpferde
1. Pferde, die zu Seminaren mitgebracht werden, müssen haftpflichtversichert, geimpft und entwurmt sein (Impfung: Tollwut, Tetanus, Influenza), sowie frei von ansteckenden Krankheiten. Sie müssen sich in einem guten Allgemeinzustand befinden (Hufe, Eisen, Kondition, Konstitution, etc.).
2. Für alle vom Pferd angerichteten Schäden haftet der Teilnehmer, der das Pferd zu dem entsprechenden Seminar mitgebracht hat, sofern die Beschädigung nicht auf ein Verschulden des Veranstalters zurückzuführen ist.
3. Der Veranstalter kümmert sich während des Aufenthaltes um die Fütterung des Pferdes und das Entmisten der Box/des Auslaufes.
4. Beim Auszug ist die Box/der Auslauf in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Wände und Türen sind erforderlichenfalls zu reinigen.
5. Ein Anspruch auf eine bestimmte Pferdebox kann nicht gestellt werden. Pferde können in andere Boxen umgestallt werden. Die Einteilung der Boxen übernimmt die Reitschule.
VIII. Hotelbuchungen und Transfer
1. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung selbst vor.
2. An und Abreise, sowie der Transfer vor Ort sind vom Teilnehmer eigenständig zu organisieren.
Hinweis: Wir haben auf unserer Internetseite www.Motiva-Training.de eine Liste von Unterkünften in der näheren Umgebung zusammengestellt.
IX. Allgemeine Verhaltensregeln
1. Erlaubte Fahrgeschwindigkeit für Fahrzeuge aller Art: 10km/h. Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Menschen und Tieren ist immer Vorfahrt einzuräumen.
2. Das Rauchen ist in allen Gebäuden verboten. Zigaretten sind in Mülleimern zu entsorgen.
3. Das Füttern fremder Pferde ist strengstens verboten.
4. Das Betreten von Ställen, Wiesen, Scheunen und anderen nicht frei zugänglichen Gebäuden ist untersagt.
5. Hunde sind auf dem Hof erlaubt. Sie sind ausschließlich an der Leine zu halten. Die Besitzer sind verpflichtet auf ihre Tiere zu achten und diese so zu betreuen, dass kein Schaden für Dritte entstehen kann. Für Schäden, die durch den Hund entstanden sind, haftet der Hundebesitzer nach den gesetzlichen Vorschriften. Mitgebrachte Hunde müssen gesund und haftpflichtversichert sein.
X. Sonstiges und Salvatorische Klausel
1. Alle Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Nachträgliche Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2. Sollte einer der vorgenannten Punkte der AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
3. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für evtl. Regelungslücken.
Erstellt: Oktober 2012
Änderung vom Mai 2018
Alle vorhergehenden Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.